Grundsatzerklärung

Compliance ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Daran orientieren wir uns verlässlich im Großen und Kleinen sowie auf der Grundlage klarer Regeln. Sie zu beachten und einzuhalten sind Voraussetzung und unser Anspruch zu einer erfolgreichen Entwicklung – intern und extern. Als Leitfaden und Rahmen unseres Handelns dient der Code of Conduct. Wir respektieren die darin festgelegten Regeln und Werte. In jeder Konstellation. Bei jedem Thema. Zu jeder Zeit.

Die HTI-GRUPPE bekennt sich zu ihrer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.

Die HTI-GRUPPE bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte und zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das LkSG bildet einen gesetzlichen Rahmen, der darauf abzielt, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in unserer gesamten Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern. Unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltrechte leiten sich aus den wichtigsten internationalen Abkommen ab. Dazu zählen unter anderem die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Prinzipien der UN Global Compact sowie internationale Übereinkommen und Standards zum Umweltschutz.

Code of Conduct

Um die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, ergreift die HTI-GRUPPE folgende konkrete Maßnahmen:

1. Einrichtung eines Menschenrechtsgremiums

Die HTI-GRUPPE hat ein Menschenrechtsgremium ins Leben gerufen, an dem Fachabteilungen für Recht, Strategischen Einkauf und Nachhaltigkeit beteiligt sind. Dieses Gremium arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, um Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu entwickeln und umzusetzen.

2. Einführung eines Risikomanagementsystems

Die HTI-GRUPPE hat ein umfassendes Risikomanagementsystem eingeführt, um die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und die Durchführung von jährlichen Risikoanalysen zu ermöglichen. Bei der Priorisierung und Betrachtung von Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich hat die HTI-GRUPPE die Risikofaktoren Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, faire Arbeitszeiten und Gleichstellung der Geschlechter als besonders bedeutend erachtet. Die HTI-GRUPPE berücksichtigt bei der Priorisierung dieser Risiken die Tatsache, dass sie als Teil eines Großhandelsverbunds für Sanitär, Heizung, Klima, Elektro, Dachtechnik und Tiefbau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen einsetzt, wie z.B., in den Bereichen Einkauf/Service und Logistik, Finanzen und Controlling, Vertrieb, Marketing und Produktdatenmanagement, Verwaltungstätigkeiten (Personal und Rechtsabteilung) sowie IT und Datensicherheit. Bei der Priorisierung und Betrachtung von Risiken im Zusammenhang mit unmittelbaren Lieferanten führt die HTI-GRUPPE eine umfassende Prüfung durch, bei der neben abstrakten Risikofaktoren wie Länder- und Branchenrisiken auch eine Reihe weiterer wesentlicher Faktoren berücksichtigt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a. die Akzeptanz eines Supplier Code of Conducts und der sog. Business Impact Score. Letzterer hilft uns, den Einflussgrad der HTI-GRUPPE auf einen Lieferanten zu ermitteln und umgekehrt.

3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Auf Grundlage der Risikoanalyse setzen wir sowohl Präventionsmaßnahmen als auch Abhilfemaßnahmen um. Dazu gehören Schulungen und Schulungsmaterialien für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine umfassende Compliance-Broschüre, die von allen Beteiligten genutzt wird, die Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, sowie die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur Korrektur von Rechtsverstößen, sobald diese festgestellt werden. Diese Maßnahmen sind ein integraler Bestandteil unserer Bemühungen, Menschen- und Umweltrechte zu wahren und zu fördern.

4. Beschwerdemechanismus

Die HTI-GRUPPE hat einen öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus auf ihrer Website eingerichtet, der es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Interessengruppen ermöglicht, Menschenrechts- sowie Umweltrechtsverletzungen zu melden, die in unserem eigenen Geschäftsbereich oder bei unseren Lieferanten auftreten.

5. Dokumentation und Berichterstattung

Die Arbeit des Menschenrechtsgremiums und die Ergebnisse der Risikoanalyse werden dokumentiert und sowohl der Geschäftsleitung als auch dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich berichtet.

6. Supplier Code of Conduct

Die HTI-GRUPPE hat einen Supplier Code of Conduct veröffentlicht, der von jedem unserer Lieferanten akzeptiert werden soll und als Grundlage für unser Geschäftsverhältnis dient. Dieser Kodex enthält klare Anforderungen in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte.

Die HTI-GRUPPE verpflichtet sich, diese Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Lieferkette frei von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen ist. Die HTI-GRUPPE ist entschlossen, ihren Beitrag zur Achtung und Umsetzung von Menschen- und Umweltrechen und zur Förderung von nachhaltigeren Geschäftspraktiken zu leisten.

Diese Grundsatzerklärung sowie unsere Compliance-Richtlinien werden stetig weiterentwickelt und fortgeschrieben, um sowohl regulatorische Entwicklungen als auch unser eigenes Bemühen um stetige Verbesserung widerzuspiegeln.

Fassung 2023

Formular gemäß § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Mitteilung relevanter Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen

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